AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Abdichtungsleistungen der Firma Kewabo GmbH

§1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Abdichtungsleistungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. 

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführungen von Abdichtungsleistungen getroffen werden, sind in dem Auftrag oder einem Änderungsauftrag schriftlich niederzulegen.

§2 Vertragsschluss

1. Der Vertrag ist ein Werkvertrag gem. BGB §631 ff. 

2. Nach einer unverbindlichen Schadensanalyse erstellen wir zunächst einen Kostenvoranschlag. Dieser Kostenvoranschlag stellt noch kein Angebot dar. Der Kostenvoranschlag ist für 4 Wochen gültig. Sobald der Kostenvoranschlag in der Endfassung vorliegt, wird daraus ein Angebot erstellt. Auf dessen Grundlage wird der Auftrag vom Auftraggeber erteilt, und von uns mittels Auftragsbestätigung angenommen. Diese Auftragsbestätigung begründet insoweit den Vertragsschluss. 

Die Schadensanalyse beinhaltet ein Analysegespräch, die Inaugenscheinnahme sowie messtechnische Prüfung des vom Auftraggeber im Termin mitgeteilten und angezeigten Feuchteschadens, an dem/den betroffenen Bauteil/en bzw. in dem/den betroffenen Raum/Räumen mittels Feuchtigkeitsmessgeräten. 

Die Schadensanalyse beinhaltet nicht, dass weitere, nicht angesprochene Bauteile und/oder Räume besichtigt sowie analysiert werden. Ebenso gehören hierzu weder Bauteilöffnungen (Estrich, Wände), noch Leckortungen, Salz- oder Schimmelanalysen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Feuchtigkeit an anderen, nicht untersuchten Bauteilen oder in anderen Räumen vorhanden ist. 

Der Kostenvoranschlag betriff daher die erfolgreiche Beseitigung des im Rahmen der Schadensanalyse mitgeteilten und analysierten konkreten Feuchteschadens an dem betroffenen Bauteil bzw. in dem betroffenen Raum. 

3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht 

§3 Zusicherungen des Auftraggebers 

1. Der Auftraggeber sichert mit der Auftragserteilung zu, Eigentümer der zu bearbeitenden Bauteile zu sein oder die erforderlichen Befugnisse zur Vergabe des Auftrages zu haben und dass diese frei von eingebrachten Fremdsubstanzen sind bzw. diese im Vorfeld genannt und durch die Kewabo GmbH als unbedenklich eingestuft wurden. 

Der Auftraggeber versichert ferner, dass die auszuführenden Arbeiten am Bauteil nicht innerhalb der Gewährleistung eines Dritten liegen, Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind (Gutachter, Versicherung, Gerichte etc.) oder unter besonderem Schutz (Denkmalschutz o.ä.) stehen. 

§4. Preise

1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich jeweils inklusive der jeweiligen, aktuell gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

2. Sofern sich der Mehrwertsteuersatz bis zur Fertigstellung der Werkleistungen ändern sollte, werden die zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Sätze in Rechnung gestellt. 

§5. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen erfolgen:  

  • 50 % vor Arbeitsbeginn, eine Verbuchung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, ansonsten wird die Arbeit nicht begonnen 
  • 30 % bei Fertigstellung der Injektion 
  • 20% nach Fertigstellung und Abnahme 

Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug sofort zahlbar.

2. Bei Abdichtung von Pumpensümpfen, werden diese aus dem Angebot in einen separaten Auftrag zu denselben Konditionen übertragen und getrennt abgerechnet. 

3. Die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ist die Bestätigung der Abnahme und bewirkt die Fälligkeit der Schlussrechnung. 

4. Bei Rücktritt von einem erteilten Auftrag, entstehen Rücktrittkosten in Höhe von 25 % des Auftragswertes. Erfolgt die Absage unter 48 Stunden vor dem geplanten Arbeitsbeginn, werden 2 volle Arbeitstage á 2.500 € in Rechnung gestellt. 

Der Rücktritt bedarf der Schriftform, auch in elektronischer Weise.

§6. Strom, Wasser, Hilfsmittel 

1. Während der Arbeiten sind, vom Auftraggeber Wasser, Strom und Toilettennutzung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ist letztere nicht erwünscht, kommen Zusatzkosten für die Dauer der Miete einer Chemischen Toilette hinzu.  

Werden vom Auftraggeber Arbeitskräfte, Geräte, Hilfsmittel und/oder Materialien zur Verfügung gestellt, so ist von uns eine Vergütung hierfür nicht geschuldet. 

 

§7 Gewährleistung, Haftung 

1. Die Gewährleistung erfolgt nach BGB §633ff. Sie beträgt allgemein 5 Jahre. 

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung gem. BGB §640.  

3 Für die einzelnen Abdichtungen gibt es je nach System und eingesetztem Material zwischen 10 und 30 Jahre Gewährleistung auf die Dichtigkeit der bearbeiteten Flächen. Die zum Tragen kommenden Gewährleistungen sind im Einzelnen im Auftrag aufgeführt.  

4. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden, die zuvor schon bestanden haben und/oder auf anlässlich früherer Maßnahmen in die Wand eingebrachte Materialien oder Stoffe zurückzuführen sind, soweit deren Beseitigung nicht Teil der vereinbarten Leistung war.  

5. Wir haften – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und/oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind. 

6. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. 

7. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

8. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. 

8 Hinweise 

1. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Ausführung, insbesondere von Abbruch- und Bohrarbeiten, trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen, zu Geräusch- und Staubentwicklung kommen kann. Schutzmaßnahmen wie Abdeckungen mit Folien, Flies, Staubschutzschleusen etc. bieten keinen vollumfänglichen Schutz. 

2. Einfache Installationen und Wandhalterungen können von unserem Personal demontiert und wieder angebracht werden. Umfangreichere Installationen wie Heizthermen, Versorgungsleitungen, Öltanks etc. müssen von Fachpersonal abgebaut und wieder aufgebaut werden. Diese Beauftragung obliegt dem Auftraggeber. 

3. Wir weisen darauf hin, dass beim Entfernen der 0,20 Meter für den Boden-Wand-Anschluss (Dichtkehle unter Estrich) angrenzendes Bodenmaterial wie Fliesen- oder Holzböden beschädigt werden können und wir dafür keine Haftung übernehmen. 

4. Eventuelle Risse in der Wand sowie verdeckte (auch später auftretende) Druckwasserschäden sind von dem hydrophobierenden Injektionsverfahren mit Kewabo HZ / HZ Pro ausgeschlossen und müssen gesondert mit einer Harzinjektion bearbeitet werden. Dabei entstehen Folgekosten, die nach entsprechender Absprache separat berechnet werden. 

5. Von den AGB abweichende Regelungen sind möglich und werden im Werkvertrag schriftlich vereinbart. 

6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei uns in gedruckter Form angefordert, oder auf unserer Homepage unter www.kewabo.de eingesehen werden. 

§ 9 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 

1. Hinweis gem. §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 

Wir, die KEWABO GmbH werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet. 

2. Hinweis gem. §37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) 

Die für uns, die KEWABO GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. 
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40 
Fax 07851 / 795 79 41 
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de 
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de 

Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz und sind hierzu auch nicht verpflichtet. 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand 

1. Alle Verträge und sämtliche hiermit im Zusammenhang stehenden Ansprüche und Verpflichtungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der Ort des Bauvorhabens.

3. Gerichtsstand ist Krefeld.

KEWABO GmbH
Dießemer Bruch 100E
47805 Krefeld
info@kewabo.de
www.kewabo.de
Telefon 02151-929340

Geschäftsführer:
Malgorzata Merkel
HRB Krefeld 18700

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